I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) veranlagte den Kläger und Revisionskläger (Kläger) zum 1. Januar 1966 zur Vermögensteuer. Dabei bewertete das FA die zum sonstigen Vermögen des Klägers gehörenden Aktien mit dem im BStBl I 1966,
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