BFH - 06.07.1979 (III R 77/77) - DRsp Nr. 1997/14273
BFH, vom 06.07.1979 - Aktenzeichen III R 77/77
DRsp Nr. 1997/14273
»Ein Grundstück mit nur einer Wohnung, das in nahezu gleichem räumlichen Umfang zu freiberuflichen wie zu Wohnzwecken genutzt wird, ist als Einfamilienhaus zu bewerten, wenn der Wohncharakter dem Grundstück das Gepräge gibt.«