I. Alleininhaberin der Firma "Brüder X", die Handelsvertretungen betreibt, ist seit dem Tode des Mitinhabers und Ehemanns im Jahre 1959 die am 7. August 1899 geborene Revisionsklägerin (Steuerpflichtige). Ihr verheirateter Sohn D., der im Jahre 1955 die Ingenieurschule absolvierte, war als Geschäftsführer der Firma tätig.
Am 24. Mai 1963 teilte der Vertreter der Steuerpflichtigen dem Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) mit, die Steuerpflichtige habe als Alleininhaberin mit ihrem Sohn D. ein stilles Gesellschaftsverhältnis geschlossen. Es seien dazu folgende Vereinbarung getroffen worden:
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