BFH vom 07.02.1979
II R 92/78
Normen:
GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 1 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 127, 231
BStBl II 1979, 386

BFH - 07.02.1979 (II R 92/78) - DRsp Nr. 1997/14092

BFH, vom 07.02.1979 - Aktenzeichen II R 92/78

DRsp Nr. 1997/14092

»Der Erwerb eines unbebauten Grundstücks zur Errichtung steuerbegünstigter Wohnungen ist auch dann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrESBWG Schleswig-Holstein von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenommen, wenn der Erwerber ernstlich die Absicht hat, das Grundstück selbst zu bebauen, sich aber vorbehält, das Grundstück (unbebaut) weiterzuveräußern.«

Normenkette:

GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 1 Abs. 1 Nr. 1;

I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. Februar 1977 erwarb die Klägerin ein unbebautes Grundstück zum Preise von 59.000 DM. In der Urkunde beantragte sie Grunderwerbsteuerbefreiung, weil sie das Grundstück zur Bebauung mit einem Doppelwohnhaus erwerbe. In einem Schreiben vom 19. Juli 1977 teilte sie dem Finanzamt (FA) mit, daß sie das Grundstück im steuerbegünstigten Wohnungsbau bebauen werde. Weiter heißt es in diesem Schreiben: