BFH - 07.03.1979 (I R 145/76) - DRsp Nr. 1997/14166
BFH, vom 07.03.1979 - Aktenzeichen I R 145/76
DRsp Nr. 1997/14166
»1. Bei Anwendung des Gemeinsamen Ländererlasses über die Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte (BStBl II 1959, 109) ist der Begriff ausländische Betriebstätte nach deutschem Steuerrecht - für einen Veranlagungszeitraum vor dem 01.01.1977 nach § 16StAnpG - auszulegen. 2. Eine ausländische Betriebstätte wird nicht allein dadurch begründet, daß die Monteure eines inländischen Lieferanten über sechs Monate lang an einem Ort im Ausland mit der Aufstellung einer Maschine beschäftigt sind.«