BFH - 07.03.1980 (III R 45/78) - DRsp Nr. 1997/14513
BFH, vom 07.03.1980 - Aktenzeichen III R 45/78
DRsp Nr. 1997/14513
»1. Antrag auf Baugenehmigung i.S. des § 4bInvZulG 1975 ist der an die Baugenehmigungsbehörde gerichtete Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für ein bestimmtes Bauvorhaben (Bauantrag). 2. Eine Bauvoranfrage ist kein Antrag auf Baugenehmigung. 3. Der Abbruch eines Gebäudes allein stellt grundsätzlich noch nicht den Beginn der Bauarbeiten i.S. des § 4bInvZulG 1975 dar.«