BFH vom 07.03.1980
III R 82/78
Normen:
BerlinFG § 19;
Fundstellen:
BFHE 131, 417
BStBl II 1981, 43

BFH - 07.03.1980 (III R 82/78) - DRsp Nr. 1997/14702

BFH, vom 07.03.1980 - Aktenzeichen III R 82/78

DRsp Nr. 1997/14702

»Für ein Wirtschaftsgut (Reiseflugzeug), dessen privater Nutzungsanteil nicht nur geringfügig ist, wird eine Investitionszulage nicht gewährt, ohne daß es darauf ankäme, ob der betriebliche und der private Nutzungsanteil leicht und einwandfrei voneinander getrennt werden könnten.«

Normenkette:

BerlinFG § 19;

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ...großhändler. Er hat seinen Betrieb auf dem Berliner ...großmarkt. Der Kläger handelt mit ..., die er überwiegend importiert.

Im Jahre 1975 schaffte der Kläger ein Reiseflugzeug an. Er besucht damit die ...auktionen in den Herkunftsländern und transportiert die ersteigerte Ware nach Hannover. Dort ist das Flugzeug aus luftrechtlichen Gründen stationiert. In Hannover werden die ... umgeladen und mit Lastkraftwagen (LKW) oder Linienflugzeugen nach Berlin gebracht. Das Flugzeug wird von den Verfahrensbeteiligten als Betriebsvermögen behandelt.

Der Kläger benutzt das Flugzeug auch für private Zwecke. Für die Zeit vom 15. November bis 31. Dezember 1975 ermittelte er nach seinen Aufzeichnungen im Bordbuch einen privaten Nutzungsanteil von 27 v.H.