I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt mit seiner mit ihm in Gütergemeinschaft lebenden Ehefrau eine Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hatte auf den 1. Januar 1964 einen Einheitswert von 73.700 DM. Am 1. Januar 1971 war der Betrieb rd 43 ha groß.
Der Kläger und seine Ehefrau haben
a) am 25. September 1970 27.610 qm und
b) am 17. August 1973 weitere 15.530 qm Grundbesitz veräußert.
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