BFH - 07.08.1970 (III R 119/67) - DRsp Nr. 1997/10262
BFH, vom 07.08.1970 - Aktenzeichen III R 119/67
DRsp Nr. 1997/10262
»Baut der Mieter eines Grundstücks das Mietobjekt für seine betrieblichen Zwecke um, so entsteht durch den Umbau (Einbau) auch dann ein Wirtschaftsgut, das bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu erfassen ist, wenn die Umbauaufwendungen weder ersetzt noch bei der Mietpreisgestaltung berücksichtigt werden.«
I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts (FG)
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