BFH - 07.08.1970 (III R 56/68) - DRsp Nr. 1997/10437
BFH, vom 07.08.1970 - Aktenzeichen III R 56/68
DRsp Nr. 1997/10437
»Die Heranziehung eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts mit dem von ihm zu seiner Altersversorgung angesparten Vermögen (Barvermögen, Wertpapiere) zur Vermögensteuer auf den 01.01.1963 entsprechend dem VStG und dem BewG unter Beachtung der darin vorgesehenen Freibeträge verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften.«
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