I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) nahm 1962 durch notariell beurkundete Erklärung ein ebenfalls notariell beurkundetes Angebot, den Kauf eines unbebauten Grundstückes in X betreffend, an. Sie errichtete auf dem Grundstück ein Gebäude, das Wohnungen und Geschäftsräume enthält. Zwischen den Beteiligten besteht Streit darüber, ob der Erwerb deshalb überwiegend steuerfrei ist, weil mindestens 80 v.H. der anrechenbaren Grundfläche aller Räume auf Wohnungen und Wohnräume entfallen, die nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (
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