I. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, welche Rechtsbehelfe gegen einen von dem Berichterstatter des Finanzgerichts (FG) erlassenen Gerichtsbescheid (§ 90a der Finanzgerichtsordnung - FGO -) statthaft sind, wenn zuvor vor dem Senat mündlich verhandelt worden ist und der Gerichtsbescheid nicht zweifelsfrei erkennen läßt, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage der Berichterstatter entschieden hat.
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