I. Die Revisionsklägerin, eine KG, betreibt ein Steinbruchunternehmen. Das Ausbeutegelände hat sie gepachtet; der Pachtvertrag läuft z.Zt. bis zum Jahre 1990. Der Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) rechnete bei der Ermittlung des Gewerbekapitals der KG für den Erhebungszeitraum 1961 den Wert des Ausbeuterechts mit 527.000 DM gemäß §
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