I. Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist als persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage in eine bereits bestehende Kommanditgesellschaft eingetreten; ihre Gewinnbeteiligung wurde ausgeschlossen. Der Kommanditgesellschaft gehören ein weiterer persönlich haftender Gesellschafter (der zugleich Geschäftsführer der Klägerin ist) und drei Kommanditisten an.
Das Finanzamt (FA) hat gegen die Klägerin aus dem Nennwert der Kommanditanteile von 1.000 DM, 333 DM und 333 DM eine Gesellschaftsteuer von 41,65 DM festgesetzt. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen.
II. Die Revision der Klägerin ist unbegründet.
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