BFH - 09.02.1979 (VI R 178/76) - DRsp Nr. 1997/14113
BFH, vom 09.02.1979 - Aktenzeichen VI R 178/76
DRsp Nr. 1997/14113
»Wird die ausgezahlte Bausparsumme auf das betriebliche Girokonto des Bausparers, der gewerblich tätig ist, überwiesen und wickelt der Bausparer über dieses Konto außer dem gewerblichen Zahlungsverkehr auch die Zahlungen anläßlich der Errichtung eines privaten Wohngebäudes ab, so liegt keine unmittelbare Verwendung der Bausparsumme zum Wohnungsbau vor, es sei denn, der Zusammenhang zwischen der eingezahlten Bausparsumme und den geleisteten privaten Bauaufwendungen ließe sich eindeutig feststellen.«
Normenkette:
WoPGWoPG (1967/1969) § 2 Abs. 2 Satz 3;
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