BFH vom 09.06.1970
II 39/65
Fundstellen:
BFHE 99, 558
BStBl II 1970, 749

BFH - 09.06.1970 (II 39/65) - DRsp Nr. 1997/10219

BFH, vom 09.06.1970 - Aktenzeichen II 39/65

DRsp Nr. 1997/10219

»Ein "Erwerb eines unbebauten Grundstücks zwecks Errichtung von steuerbegünstigten Wohnungen" kann im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Schleswig-Holsteinisches GrESWG nicht vorliegen, wenn Erwerbsvorgang ein einheitlicher Kauf eines Grundstücks nebst dem von dem Veräußerer noch zu errichtenden Gebäude ist.«

I. Die Klägerin hat im Jahr 1961 zu gleichen Bruchteilen mit ihren beiden Schwestern von einer Wohnungsbaugesellschaft ein Grundstück gekauft. Dieses war bei Vertragsschluß nicht bebaut. Der notariell beurkundete Kaufvertrag bezeichnete es als "mit einem Kaufeigenheim bebaut". Der in drei Raten zu zahlende "Kaufpreis" für Gebäude und Grundstück betrug 79.139,77 DM; die letzte Rate war "am Tage der Übergabe des bezugsfertigen Bauvorhabens" zu zahlen. Wegen der Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils und den Kaufvertrag Bezug genommen. Die Klägerin und ihre Schwestern haben die Wohnungen des Hauses nicht selbst bezogen, sondern vermietet.