I. Die Klägerin ist Eigentümerin eines forstwirtschaftlichen Betriebs. Dieser Betrieb wird von der Evang. Pfarrgutverwaltung beim Evang. Oberkirchenrat verwaltet. Er gehört zum Stellenfonds (Dotationsfonds) der Klägerin. Seine Erträge werden an die Landeskirchenkasse abgeliefert. Im Haushaltsplan der Evang. Landeskirche ist der für die Pfarrbesoldungszwecke gebundene Ertrag in einem besonderen Einnahmetitel ausgewiesen. Der jeweilige Stelleninhaber der Klägerin ist nicht berechtigt, über Nutzungsart und Erträge des forstwirtschaftlichen Betriebs zu verfügen.
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