BFH - 10.03.1971 (I R 178/69) - DRsp Nr. 1997/10572
BFH, vom 10.03.1971 - Aktenzeichen I R 178/69
DRsp Nr. 1997/10572
»In Fällen, in denen die Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses nicht einfach ist, kann zu Beginn des Pachtverhältnisses zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Bestimmung der Angemessenheit einem unbefangenen Dritten (einem Sachverständigen) überlassen werden.«
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