BFH - 10.07.1970 (VI B 2/69) - DRsp Nr. 1997/10186
BFH, vom 10.07.1970 - Aktenzeichen VI B 2/69
DRsp Nr. 1997/10186
»Gegen den Bescheid des FA nach § 229 Nr. 7 AO, durch den über einen Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach Prüfung der geltend gemachten Antragsgründe sachlich entschieden wird, ist die Anfechtungsklage, nicht die Verpflichtungsklage gegeben; unter den Voraussetzungen des § 45 Satz 1 FGO kann auf ein Vorverfahren verzichtet werden.«