BFH - 10.07.1979 (VII R 72/78) - DRsp Nr. 1997/14254
BFH, vom 10.07.1979 - Aktenzeichen VII R 72/78
DRsp Nr. 1997/14254
»1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschriften des § 27TabStG mit dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels zu dem erstrebten Zweck vereinbar sind, soweit es sich nachgewiesenermaßen um Tabakabfälle handelt, die vernichtet und dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen wurden. 2. Auch im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens nach § 361AO 1977 kann die in § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO nur für das gerichtliche Aussetzungsverfahren vorgesehene Aufhebung der Vollziehung erfolgen.«