I. Auf die Revision des beklagten Finanzamts gegen das der Klage stattgebende Urteil des Finanzgerichts hat die Klägerin angeregt, vorab über die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu entscheiden. Dementsprechend hat der Senat durch Beschluß vom 7. Dezember 1978 angeordnet, über die Zulässigkeit der Revision abgesondert zu verhandeln. In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin beantragt, die Revision als unzulässig zu verwerfen. Sie hat dazu vorgetragen:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|