BFH - 11.06.1971 (III R 27/70) - DRsp Nr. 1997/10632
BFH, vom 11.06.1971 - Aktenzeichen III R 27/70
DRsp Nr. 1997/10632
»Geldbestände (Bank- und Postscheckguthaben, Bargeld) gehören nur insoweit nicht zu dem der freien Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen dienenden Vermögen (§ 55BewG i.d.F. vor BewG 1965), als sie Beträge enthalten, die entweder privaten Ursprungs sind oder über die der Steuerpflichtige nachweisbar vor dem Bewertungsstichtag für private Ausgaben verfügt hat.«