I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Maurer. Er wohnt in L. 1974 war er bei einem Bauunternehmen in B beschäftigt. Seine Tätigkeit übte er auf verschiedenen Baustellen aus. Diese erreichte er an 195 Tagen des Jahres auf folgende Weise: Er fuhr mit seinem eigenen PKW von seiner Wohnung zu einem 35 km entfernt liegenden Parkplatz in A. Von hier aus wurde er mit einem Firmenbus zu der Baustelle weiterbefördert, auf der er eingesetzt war. Dem Inhaber der Baufirma war diese Handhabung nicht bekannt. Der Kläger hätte die Möglichkeit gehabt, sich in L von dem Firmenbus abholen zu lassen. Er hat hierauf verzichtet, um dem Busfahrer die Zeit für den Umweg über L zu ersparen.
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