I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1961, ob ein verlorener Baukostenzuschuß, die der einer Einkaufsgenossenschaft angehörende Revisionskläger (Steuerpflichtiger) zu zahlen hatte, als zusätzliche Anschaffungskosten der Genossenschaftsanteile zu behandeln ist.
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