BFH - 11.11.1971 (V R 99/68) - DRsp Nr. 1997/10903
BFH, vom 11.11.1971 - Aktenzeichen V R 99/68
DRsp Nr. 1997/10903
»Erstellt ein Facharzt als Obergutachter im Auftrag einer Versicherungsanstalt Gutachten zu Anträgen von Versicherten auf Heilbehandlung bzw. Berufsförderung wegen Leiden nicht tuberkulöser Art, so erbringt er keine ärztliche Hilfeleistung im Sinne des UStG 1951.«
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