BFH - 12.03.1971 (III R 76/69) - DRsp Nr. 1997/10554
BFH, vom 12.03.1971 - Aktenzeichen III R 76/69
DRsp Nr. 1997/10554
»Werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung des FA zur Zahlung von Erstattungszinsen nach dem 31.12.1965 im Anschluß an einen Rechtsstreit verwirklicht, der bereits vor dem 01.09.1961 rechtshängig geworden war, so beginnt die Verzinsung im Falle einer Sprungberufung nicht vor Eingang der Berufungsschrift beim FG.«
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