BFH vom 12.05.1970
VII R 88/67
Fundstellen:
BFHE 99, 289
BStBl II 1970, 772

BFH - 12.05.1970 (VII R 88/67) - DRsp Nr. 1997/10231

BFH, vom 12.05.1970 - Aktenzeichen VII R 88/67

DRsp Nr. 1997/10231

»Der sich durch den rückwirkenden Wegfall des Angleichungszolls für Vollmilchpulver nach § 2 der Fünfundneunzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 vom 08.12.1964 ergebende Erstattungsanspruch umfaßt sämtliche Eingangsabgaben, also auch Wertzoll und Ausgleichsteuer, soweit sie auf Grund der Einbeziehung des Angleichungszolls in die Bemessungsgrundlage erhoben worden sind.«

I. Die Klägerin führte in der Zeit von Juli bis Ende Dezember 1961 in fortlaufenden Sendungen Vollmilchpulver mit 25 v.H. Fettgehalt in der Trockenmasse (F.i.T.) und für alle Sendungen einheitlich 211 DM/100 kg an, welcher Preis seitens des Zollamts (ZA) zunächst übernommen und der Erhebung der Einfuhrabgaben (Zollsatz 15 v.H., Ausgleichsteuersatz 4 v.H. des Wertes) zugrunde gelegt wurde. Es wurde daher von einem Warenpreis ausgegangen, der nicht unter dem Grenzwert von 211 DM/100 kg lag, was Voraussetzung für die Erhebung von Angleichungszoll nach der Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 vom 29. Juni 1961 (BGBl II 1961, 788) und der Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 vom 28. Dezember 1961 (BGBl II 1961, 1684) gewesen wäre.