BFH - 12.05.1980 (VII B 9/80) - DRsp Nr. 1997/14507
BFH, vom 12.05.1980 - Aktenzeichen VII B 9/80
DRsp Nr. 1997/14507
»1. Vor Erlaß einer richterlichen Durchsuchungsermächtigung hat das FG zu prüfen, ob die formellen allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sind. 2. Im Regelfall ist die Durchsuchungsermächtigung zu befristen. 3. Die Durchsuchungsermächtigung ist dem Vollstreckungsschuldner nicht zuzustellen.«