Die Antragstellerin hatte Anfang 1970 bei der französischen Firma C. 250.000 Flaschen Vin Mousseux (Schaumwein) - Kohlensäuredruck unter 3atü, aber nicht weniger als 2,5atü bei 20 Grad C gemessen - bestellt. Die Beschlagnahme einer Teilsendung dieser Ware, die das Zollamt (ZA) D am 20. Dezember 1970 vornahm, hat das Amtsgericht auf Beschwerde der Antragstellerin hin aufgehoben. Die Antragstellerin befürchtet die Beschlagnahme der zukünftigen Einfuhren und drohende Nachteile dadurch, daß sie wegen der von ihr bestellten und schon weiterverkauften Waren mit Schadensersatzansprüchen rechnen müsse. Sie beantragte daher, dem Hauptzollamt (HZA) im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen,
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