I. Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Er wohnt seit 1958 in den Vereinigten Staaten.
Das jetzige Unternehmen der GmbH hatte der Steuerpflichtige zunächst als Einzelfirma betrieben. Mit Wirkung vom 1. Januar 1957 hatte er es in die GmbH umgewandelt, und dieser dabei alle Aktiva und Passiva der Einzelfirma übertragen. Lediglich die Grundstücke und die Gebäude hatte er zurückbehalten, sie aber der GmbH pachtweise überlassen. Die Einzelfirma ist im Anschluß an die Umwandlung am 13. Mai 1957 im Handelsregister gelöscht worden.
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