BFH - 13.05.1971 (V B 61/70) - DRsp Nr. 1997/10536
BFH, vom 13.05.1971 - Aktenzeichen V B 61/70
DRsp Nr. 1997/10536
»1. Der Erlaß des Veranlagungsbescheides erledigt einen um Vorauszahlungen geführten Rechtsstreit nicht in der Hauptsache. 2. Im Falle einer Klage ohne Vorverfahren nach § 46FGO muß die Behörde in jedem Verfahrensstadium prüfen, ob noch zureichende Gründe für eine Verzögerung der außergerichtlichen Rechtsbehelfsentscheidung vorliegen.«