BFH vom 13.05.1980
VIII R 63/79
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 212
BStBl II 1981, 296

BFH - 13.05.1980 (VIII R 63/79) - DRsp Nr. 1997/14816

BFH, vom 13.05.1980 - Aktenzeichen VIII R 63/79

DRsp Nr. 1997/14816

»1. Ob nach einer Nießbrauchsbestellung dem Nießbraucher oder weiterhin dem Nießbrauchsbesteller die Einkünfte zuzurechnen sind, hängt davon ab, wer von beiden den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt. 2. Minderjährige Kinder, zu deren Gunsten ein wirksames Nutzungsrecht an einem bebauten Grundstück bestellt worden ist, sind nur dann als Vermieter i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen, wenn die gesetzlichen Vertreter die Mietverträge im Namen der Kinder abgeschlossen haben. 3. Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Dauer des Nießbrauchs ist nicht erforderlich.«

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: