BFH - 13.05.1980 (VIII R 84/79) - DRsp Nr. 1997/14647
BFH, vom 13.05.1980 - Aktenzeichen VIII R 84/79
DRsp Nr. 1997/14647
»Nachträgliche Betriebsausgaben sind auch gezahlte Betriebssteuern, wenn bei Gewinnermittlung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz nicht erstellt wurde und dies nicht zur Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile geschah.«