I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) ist Verwaltungsangestellter. Im Streitjahr 1964 war er bei der Betriebskrankenkasse der Stadt B. gegen Krankheit versichert. Er zahlte an Versicherungsbeiträgen insgesamt 492 DM. Als Zuschuß zu diesen Versicherungsbeiträgen erhielt der Kläger von seinem Arbeitgeber im Streitjahr 120 DM.
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