BFH - 13.10.1971 (I R 140/70) - DRsp Nr. 1997/10722
BFH, vom 13.10.1971 - Aktenzeichen I R 140/70
DRsp Nr. 1997/10722
»Die Änderung eines Wertansatzes im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des 4. DMBEG setzt voraus, daß in die nach den Vorschriften des DMBG oder der DMBEG errichtete Bilanz ein entsprechender Wert eingesetzt war, daß also der Vermögensgegenstand als solcher bestandsmäßig in der Vermögensaufstellung - wenigstens als Erinnerungsposten - enthalten war.«
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