I. Die Revisionsbeklagte - eine GmbH - ist die Rechtsnachfolgerin der mit Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 2. Januar 1962 auf die umgewandelten Steuerpflichtigen. Die Revisionsbeklagte war am Stammkapital der Steuerpflichtigen - ebenfalls einer GmbH - mit 100 v.H. beteiligt; zwischen ihr und der Steuerpflichtigen bestand bis zum 31. Dezember 1961 ein Organverhältnis mit Gewinnabführungsvertrag.
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