BFH - 13.11.1979 (VIII R 175/77) - DRsp Nr. 1997/14403
BFH, vom 13.11.1979 - Aktenzeichen VIII R 175/77
DRsp Nr. 1997/14403
»Eine dem Steuerpflichtigen bekanntgegebene Verfügung über die Nichtveranlagung zur Einkommensteuer stellt auch dann keinen Freistellungsbescheid dar, wenn sie nach sachlicher Prüfung der Einkommensteuererklärung ergangen ist, äußerlich einem Steuerbescheid gleicht und im Abrechnungsteil eine Steuerschuld von null DM ausweist.«