I. In der Revision ist nur noch streitig, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) die Ausfuhrvergütung für von der Klägerin und Revisionsklägerin (Antragstellerin) ausgeführten Schiffe in Höhe eines Teilbetrages von ...DM zurückfordern kann. In dieser Höhe ist die Ausfuhrvergütung für Schiffsmotoren gewährt worden, die im Freihafen in die Schiffe eingebaut worden waren und für die die Lieferanten bereits Ausfuhrvergütung erhalten hatten.
Der Einspruch hatte keinen Erfolg, auch die Klage blieb in dem hier noch streitigen Punkt erfolglos.
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