BFH - 14.01.1981 (I R 133/79) - DRsp Nr. 1997/14886
BFH, vom 14.01.1981 - Aktenzeichen I R 133/79
DRsp Nr. 1997/14886
»Eine wirksame Fristsetzung zur Bezeichnung von Beweismitteln gemäß Art. 3 § 3 Abs. 1 Nr. 3 VGFGEntlG erfordert die Bezugnahme auf bestimmte aufklärungsbedürftige Tatsachen.«
Normenkette:
VGFGEntlG Art. 3 § 3;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.