I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) pfändete wegen eines Betrages von 259.663,75 DM aus einem bestandskräftig gewordenen Haftungsbescheid die Ansprüche des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Höhe von 578,50 DM. Während des vom Kläger angestrengten Beschwerdeverfahrens ermäßigte es diesen Betrag auf 378,50 DM. Die Oberfinanzdirektion (OFD) wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Nachdem der Kläger Klage erhoben hatte, setzte das FA den gepfändeten Betrag auf 296 DM ab 1. April 1978 herab.
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