I. Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft. Deren Bilanzen hatten zum 31. Dezember 1967 Rücklagen von 5.700.000 DM ausgewiesen. Am 9. Juli 1968 sind die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft übereingekommen, aus den Mitteln der Rücklage die als Einlagen ausgewiesenen Beträge gleichmäßig zu erhöhen. Dem entsprechend ist die Einlage der Klägerin von 36.000 DM um 1.692.000 DM auf 1.728.000 DM und sind die Einlagen der Kommanditisten von insgesamt 39.000 DM um insgesamt 1.833.000 DM auf insgesamt 1.872.000 DM erhöht worden. Die Erhöhung der Kommanditeinlagen ist in das Handelsregister eingetragen worden.
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