Streitig ist bei der Gewerbesteuerveranlagung 1967, ob dem Gewerbekapital des Pächters einer Apotheke ein Geschäftswert hinzuzurechnen ist (§
Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) ist Apothekerin. Zum 1. Januar 1966 pachtete sie mit Vertrag vom 30. September 1965 eine Apotheke in B. "mit dem gesamten Kundenwert, der Einrichtung, sonstigem Zubehör und der Nutzung der Apothekenräumlichkeiten". Der Pachtzins beträgt 7 v.H. des Umsatzes der Apotheke. Der Vertrag wurde auf fünf Jahre geschlossen. Er verlängert sich jeweils um zwei Jahre.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|