I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger -Ehemann- betreibt ein Einzelhandelsgeschäft, in welchem die Klägerin -Ehefrau- als Angestellte tätig ist. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) 1966 vorgelegt; das FA berücksichtigte das Arbeitsverhältnis bei den Veranlagungen bis 1972.
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