I. Der im ehemals preußischen Teil des Landes Nordrhein-Westfalen wohnende Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte am 7. Dezember 1976 vor dem Amtsgericht A seinen Austritt aus der Katholischen Kirche erklärt. Das Finanzamt (FA) forderte von ihm Kirchensteuer für den auf die Austrittserklärung folgenden Kalendermonat Januar 1977 (7.524,85 DM).
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