BFH vom 15.02.1984
II R 34/82
Fundstellen:
BFHE 140 477
BStBl II 1984, 452

BFH - 15.02.1984 (II R 34/82) - DRsp Nr. 1997/15961

BFH, vom 15.02.1984 - Aktenzeichen II R 34/82

DRsp Nr. 1997/15961

»Erwerben mehrere Personen ein Grundstück mit einem älteren Gebäude, das als großes Einfamilienhaus errichtet, aber seit längerem gewerblich genutzt worden ist, in der Absicht, das Gebäude zu einem Zweifamilienhaus umzubauen und an den beiden Wohnungen Sondereigentum zu begründen, so können diese Erwerbsvorgänge nach dem GrEStEigWoG begünstigt sein.«

I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 3. März 1977 kauften die miteinander verheirateten Kläger und zwei weitere Personen ein bebautes Grundstück, und zwar die Kläger jeweils hälftig einen Anteil von 25/38 und die beiden anderen Personen jeweils hälftig einen Anteil von 13/38. Der Kaufpreis betrug 190.000 DM.

In dem Kaufvertrag hieß es, die Käufer beabsichtigten, das Grundstück und das aufstehende Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufzuteilen, wobei vorgesehen sei, daß die Kläger das erste Obergeschoß und das Dachgeschoß sowie etwa 2/3 der Kellerräume erhielten, während die beiden anderen Personen das Parterre und die übrigen Kellerräume erhalten sollten. Das Nähere sollte durch eine noch abzugebende Teilungserklärung geregelt werden.

Auf dem Grundstück befand sich im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages ein über 100 Jahre altes Gebäude, das seinerzeit als Einfamilienhaus errichtet worden war, jedoch inzwischen gewerblich genutzt wurde.