I. Die Revisionsbeklagten sind Erben des verstorbenen Filmschauspielers L. (Steuerpflichtigen), der die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika besaß, einen Wohnsitz in Italien und weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Am 5. Mai 1958 schloß die J., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Republik Panama mit Sitz in Panama, mit der C., mit Sitz im Inland, einen Vertrag, durch den die J. den Steuerpflichtigen der C. für einen Film zur Verfügung stellte. Als Entgelt sollte die J. von der C. 200.000$ und bestimmte Anteile an den Verleihgewinnen erhalten. Die Arbeiten an dem Film, der Gegenstand dieses Vertrages war, fanden teils im Inland, teils in Italien statt.
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