I. Anrufungsbeschluß des I. Senats
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß I R 203/66 vom 16. Dezember 1970 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 100 S. 534, BFH 100, 534) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorgelegt:
Üben die Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Inland, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und dort die Geschäfte der Gesellschaft führen, ihre persönliche Tätigkeit als Geschäftsführer in der Schweiz oder am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (Art. 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern vom 15. Juli 1931 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 20. März 1959 - DBAS -, BStBl I 1959, 1006)?
II. Sachverhalt
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