BFH - 16.02.1979 (III R 37/77) - DRsp Nr. 1997/14045
BFH, vom 16.02.1979 - Aktenzeichen III R 37/77
DRsp Nr. 1997/14045
»1. Die Rechtsprechung über den Schuldabzug für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften kann nicht auf einen Ergebnisabführungsvertrag übertragen werden. 2. Die Verpflichtung des Organträgers zur Übernahme des Verlustes der Organgesellschaft entsteht nicht vor Ablauf des verlustbringenden Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft.«