EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 ; UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ;
Fundstellen:
BStBl II 1994, 468
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG (EFG 1992, 45),
BFH - 16.02.1994 (XI R 52/91) - DRsp Nr. 1997/16431
BFH, vom 16.02.1994 - Aktenzeichen XI R 52/91
DRsp Nr. 1997/16431
»Unterhält ein Steuerpflichtiger eine Betriebsstätte in engem räumlichen Zusammenhang mit seiner Wohnung, sind seine Aufwendungen für Fahrten von dort zu einer anderen Betriebsstätte als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu werten, wenn nicht durch nach außen erkennbare Umstände die häusliche Privatsphäre zugunsten eines eindeutig betrieblichen Bereichs zurücktritt (Bestätigung der Rechtsprechung).«
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 ; UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ;
Gründe:
I.
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