BFH vom 16.02.1995
IV R 29/84

BFH - 16.02.1995 (IV R 29/84) - DRsp Nr. 1997/8421

BFH, vom 16.02.1995 - Aktenzeichen IV R 29/84

DRsp Nr. 1997/8421

Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist auch der Erlös aus dem Verkauf eines Wirtschaftsgutes erst im Jahre des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebseinnahme anzusetzen.